Garantie

Die Garantiefristen beginnen mit dem Tag der Ablieferung an den
Kunden. Sie betragen:

  • 2 Jahre Garantie für alle Neufahrzeuge
  • 2 Jahre Garantie für Original Porsche Ersatz-,
    Zubehör- und Austauschteile (Teile), die außerhalb von
    Garantiearbeiten verwendet oder verkauft werden.
    Für Porsche Teile, die im Rahmen von Garantiearbeiten
    verwendet werden, endet die Garantiefrist mit der des
    schadhaft gewordenen Kaufgegenstandes
  • 3 Jahre Garantie für die Lackierung
  • 10 Jahre Langzeitgarantie gegen Durchrostung der
    Karosserie

 
Unter bestimmten Bedingungen kann weiterhin eine einjährige
Garantie für Porsche Gebrauchtwagen abgeschlossen werden.

Garantie kann weltweit gegenüber jedem Porsche Partner geltend
gemacht werden.